Die KommAustria hat der Bad Kleinkirchheimer SAT-Kabelfernsehen Gesellschaft m.b.H. gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „KULT1“ über die ihr mit Bescheid der KommAustria vom 27.11.2018, KOA 4.218/18-007, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk („MUX C – Kärnten“) für die Dauer von zehn Jahren ab dem 18.12.2019 erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Stadt Salzburg 102,5 MHz“
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Zurückweisung einer Anzeige
Abweisung einer Beschwerde gegen die Red Bull Media House GmbH