Die KommAustria hat der Bad Kleinkirchheimer SAT-Kabelfernsehen Gesellschaft m.b.H. gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „KULT1“ über die ihr mit Bescheid der KommAustria vom 27.11.2018, KOA 4.218/18-007, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk („MUX C – Kärnten“) für die Dauer von zehn Jahren ab dem 18.12.2019 erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen „BREGENZ 1 (Pfänder) Block 11B"