Die KommAustria hat aufgrund der Anzeige von A festgestellt, dass es sich bei den bereitgestellten Angeboten „ MyLittleKitchen“, abrufbar unter https://www.youtube.com/channel/UC3Gehhpq7E5bznvRoxGRbFA/videos, und „“, abrufbar unter https://www.youtube.com/channel/UCxPZ8l3KP4Tqz3vO8VKCzTQ/videos, derzeit jeweils um keinen audiovisuellen Mediendienst im Sinne von § 2 Z 3 und Z 4 AMD-G handelt und die Anzeige deshalb gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen „BREGENZ 1 (Pfänder) Block 11B"