Die KommAustria hat aufgrund der Anzeige von A festgestellt, dass es sich bei den bereitgestellten Angeboten „ MyLittleKitchen“, abrufbar unter https://www.youtube.com/channel/UC3Gehhpq7E5bznvRoxGRbFA/videos, und „“, abrufbar unter https://www.youtube.com/channel/UCxPZ8l3KP4Tqz3vO8VKCzTQ/videos, derzeit jeweils um keinen audiovisuellen Mediendienst im Sinne von § 2 Z 3 und Z 4 AMD-G handelt und die Anzeige deshalb gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Änderung des Bescheids betreffend die Marktdefinition und Marktanalyse für den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes