Die KommAustria hat aufgrund der Anzeige von A festgestellt, dass es sich bei den bereitgestellten Angeboten „ MyLittleKitchen“, abrufbar unter https://www.youtube.com/channel/UC3Gehhpq7E5bznvRoxGRbFA/videos, und „“, abrufbar unter https://www.youtube.com/channel/UCxPZ8l3KP4Tqz3vO8VKCzTQ/videos, derzeit jeweils um keinen audiovisuellen Mediendienst im Sinne von § 2 Z 3 und Z 4 AMD-G handelt und die Anzeige deshalb gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes