Die KommAustria hat der Kabel TV Aichfeld Gesellschaft m.b.H. gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „ATV – Magazin „Murtal“, ergänzt um Wettereinblendungen und Standbilder der Turracher Höhe über die der Kabel TV Aichfeld Gesellschaft m.b.H. mit Bescheid der KommAustria vom 30.06.2022, KOA 4.210/22-004, zugeordnete terrestrische Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk „MUX C – Turracher Höhe/Hirschenkogel“ für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen „BREGENZ 1 (Pfänder) Block 11B"