Die KommAustria hat der ORS comm GmbH & Co KG gemäß § 25 Abs. 1 AMD-G in Verbindung mit § 23 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G sowie der Verordnung der KommAustria zur näheren Festlegung der Auswahlgrundsätze für die Erteilung von lokalen und regionalen terrestrischen Multiplex-Zulassungen für digitales Fernsehen 2021 vom 19.11.2021, KOA 4.000/21-042, die Zulassung zum Betrieb der regionalen terrestrischen Multiplex-Plattform für digitales terrestrisches Fernsehen „MUX C – Vorarlberg“ erteilt.
Der Bescheid wurde mit Bescheid der KommAustria vom 16.12.2022, KOA 4.232/22-011, dahingehend berichtigt, dass Spruchpunkt 3. wie folgt lautet: „Die Zulassung wird gemäß § 25 Abs. 1 AMD-G für die Zeit vom 02.12.2022 bis zum 02.12.2032 erteilt.“
Die Bescheide sind rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format der veröffentlichten Bescheide entspricht nicht dem Original.
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WEYREGG (Gahberg) 103,2 MHz“ und „WEYREGG (Gahberg) 103,3 MHz“
Verletzung von Werbebestimmungen
Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung ""Happy Birthday Mozart‘ Dinner & Concert“
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber