Die KommAustria hat der Antenne Salzburg GmbH gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 die Übertragungskapazitäten „S GILGEN (Zwölferhorn) 107,5 MHz“ und „S GILGEN (Zwölferhorn) 94,2 MHz“ zur Erweiterung ihres mit Bescheid des Bundeskommunikationssenats (BKS) vom 13.12.2012, 611.097/0006-BKS/2012, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 15.11.2021, KOA 1.411/21-016, zugeteilten Versorgungsgebietes „Stadt Salzburg 106,6 MHz und Teile des Innergebirges“ zugeordnet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen „BREGENZ 1 (Pfänder) Block 11B"