Die KommAustria hat der Antenne Salzburg GmbH gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 die Übertragungskapazitäten „S GILGEN (Zwölferhorn) 107,5 MHz“ und „S GILGEN (Zwölferhorn) 94,2 MHz“ zur Erweiterung ihres mit Bescheid des Bundeskommunikationssenats (BKS) vom 13.12.2012, 611.097/0006-BKS/2012, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 15.11.2021, KOA 1.411/21-016, zugeteilten Versorgungsgebietes „Stadt Salzburg 106,6 MHz und Teile des Innergebirges“ zugeordnet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“