Der Beschuldigte hat als Anbieter des audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf „TechMagnet“, im Rahmen der am 28.10.2019 abrufbaren Sendung „Huawei Mate 30 Pro vs Sony Xperia 5 vs Sony A7 III – Video Camera Test Comparison!“ die Sendung nicht an ihrem Anfang oder an ihrem Ende eindeutig als hinsichtlich des Unternehmens „scootX“ gesponsert gekennzeichnet. Darüber hinaus enthielt die Sendung unzulässigerweise Produktplatzierungen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Änderung des Bescheids betreffend die Marktdefinition und Marktanalyse für den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes