Der Beschuldigte hat als Anbieter des audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf „TechMagnet“, im Rahmen der am 28.10.2019 abrufbaren Sendung „Huawei Mate 30 Pro vs Sony Xperia 5 vs Sony A7 III – Video Camera Test Comparison!“ die Sendung nicht an ihrem Anfang oder an ihrem Ende eindeutig als hinsichtlich des Unternehmens „scootX“ gesponsert gekennzeichnet. Darüber hinaus enthielt die Sendung unzulässigerweise Produktplatzierungen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“