Die KommAustria hat Anita Ableidinger gemäß § 65 Abs. 3 zweiter Satz AMD-G aufgetragen, betreffend den audiovisuellen Mediendienst Anita Girlietainment (abrufbar unter www.youtube.com/anitagirlietainment) der KommAustria die Anzahl der Abrufe (Zuschauerzahlen) im Kalenderjahr 2020 binnen einer Frist von 14 Tagen zu übermitteln.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Der Bescheid wurde in (Teil-) anonymisierter Fassung veröffentlicht.
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Änderung des Bescheids betreffend die Marktdefinition und Marktanalyse für den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Beschwerde gegen den ORF