• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Datum
    17.09.2021
  • Unterkategorie
    Sonstiges
  • Partei(en)
    Anita Ableidinger
  • GZ
    KOA 3.007/21-151

Nichtmeldung der Daten bezüglich der Markterhebung 2020

Die KommAustria hat Anita Ableidinger gemäß § 65 Abs. 3 zweiter Satz AMD-G aufgetragen, betreffend den audiovisuellen Mediendienst Anita Girlietainment (abrufbar unter www.youtube.com/anitagirlietainment) der KommAustria die Anzahl der Abrufe (Zuschauerzahlen) im Kalenderjahr 2020 binnen einer Frist von 14 Tagen zu übermitteln.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Der Bescheid wurde in (Teil-) anonymisierter Fassung veröffentlicht.

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