Die KommAustria hat über Anzeige der Russmedia Digital GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 29.05.2019, KOA 4.432/19-003, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 05.11.2021, KOA 2.150/21-009, erteilten Zulassung zur Veranstaltung der digitalen terrestrischen Fernsehprogramme „VOL.AT TV“ und „Vorarlberg LIVE“ über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 25.10.2022, KOA 4.232/22-004, zugeordnete terrestrische Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk („MUX C-Vorarlberg“), gemäß § 6 Abs. 1 und 3 AMD-G die Änderung der Programmdauer dahingehend genehmigt, dass das Programm der Russmedia Digital GmbH als Fensterprogramm in dem mit Bescheid der KommAustria vom 05.10.2023, KOA 2.150/23-012, zugelassenen Rahmenprogramm der Ländle TV GmbH wie folgt gesendet wird:
· Freitag: 22:00 bis 22:30 Uhr
· Samstag: 11:30 bis 12:00 Uhr
· Sonntag: 15:30 bis 16:00 Uhr
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“