Die KommAustria hat der Antenne Salzburg GmbH gemäß § 10 Abs. 1 Z 2 iVm § 12 Abs. 3 Z 2 und Abs. 4 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 die Übertragungskapazität „GOLLING (Haarberg) 106,6 MHz“ zur Verbesserung der Versorgung in dem mit Bescheid des BKS vom 13.12.2012, 611.097/0006-BKS/2012, zugeteilten Versorgungsgebiet „Stadt Salzburg 106,6 MHz“ zugeordnet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"
Beschwerde gegen den ORF