DIe KommAustria hat dem Verein Medien- und Kommunikationszentrum Nördliches Niederösterreich gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den §§ 5 und 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G und Abs. 9 TKG 2021 für die Dauer von zehn Jahren ab 10.05.2023 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Bezirk Hollabrunn und Teile des Bezirks Mistelbach“ erteilt.
Aufgrund der zugeordneten Übertragungskapazitäten umfasst das Versorgungsgebiet wesentliche Teile des Bezirks Hollabrunn sowie Teile des Bezirks Mistelbach, soweit dieses Gebiet durch die zugeordneten Übertragungskapazitäten versorgt werden kann.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“