Die KommAustria hat die Anzeige der Sport Lehner GmbH vom 13.11.2018, ergänzt mit Eingabe über das E-Government-Portal der KommAustria vom 29.01.2019, betreffend den unter https://www.youtube.com/channel/UC4DCII7GQMNO7q1MJjCzUaA abrufbaren YouTube-Kanal „Sport Lehner“ gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“