Die KommAustria hat die Anzeige der Sport Lehner GmbH vom 13.11.2018, ergänzt mit Eingabe über das E-Government-Portal der KommAustria vom 29.01.2019, betreffend den unter https://www.youtube.com/channel/UC4DCII7GQMNO7q1MJjCzUaA abrufbaren YouTube-Kanal „Sport Lehner“ gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes