Die KommAustria hat die Anzeige der Sport Lehner GmbH vom 13.11.2018, ergänzt mit Eingabe über das E-Government-Portal der KommAustria vom 29.01.2019, betreffend den unter https://www.youtube.com/channel/UC4DCII7GQMNO7q1MJjCzUaA abrufbaren YouTube-Kanal „Sport Lehner“ gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen „BREGENZ 1 (Pfänder) Block 11B"