Die KommAustria hat dem Bayerischen Rundfunk gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2a TKG 2003 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in dem beiliegenden technischen Anlageblatt beschriebenen Funkanlage zur Veranstaltung von Hörfunk erteilt:
· Funkstelle INNTAL EBBS, Standort Ebbs Buchberg, Frequenz 92,8 MHz
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.