Die KommAustria hat der ATV Aichfeld Film- und Videoproduktion GmbH gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „ATV – Das Magazin“ über die ihr mit Bescheid der KommAustria vom 09.11.2018, KOA 4.222/18-006, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk („MUX C – Region Mur-, Mürztal Kanal 21“) für die Dauer von zehn Jahren ab 02.12.2019 erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Beschwerde gegen den ORF
Straferkenntnis wegen Verletzung von Werbebestimmungen