Die KommAustria hat der ATV Aichfeld Film- und Videoproduktion GmbH gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „ATV – Das Magazin“ über die ihr mit Bescheid der KommAustria vom 09.11.2018, KOA 4.222/18-006, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk („MUX C – Region Mur-, Mürztal Kanal 21“) für die Dauer von zehn Jahren ab 02.12.2019 erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen „BREGENZ 1 (Pfänder) Block 11B"