• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Medientransparenz
  • Datum
    27.04.2021
  • Unterkategorie
    Verwaltungsstrafverfahren
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 13.500/21-001

Straferkenntnis wegen unterlassener Bekanntgabe nach dem MedKF-TG

Die Beschuldigte hat als vertretungsbefugtes Organ des Rechtsträgers DDSG - BLUE DANUBE SCHIFFAHRT GMBH. und somit gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften strafrechtlich Verantwortliche dieses Rechtsträgers zu verantworten, dass die DDSG - BLUE DANUBE SCHIFFAHRT GMBH. innerhalb des Zeitraums von 01.10.2019 bis 15.10.2019 sowie in der mit Schreiben vom 17.10.2019, KOA 13.250/19-004, gesetzten Nachfrist von vier Wochen, d.i. im Zeitraum von 21.10.2019 bis 18.11.2019, die Bekanntgaben gemäß §§ 2 und 4 MedKF-TG an die KommAustria über die unter www.rtr.at abrufbare Webschnittstelle unterlassen hat.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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