Der Beschuldigte hat als Geschäftsführer der WH Media GmbH und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen Berufener und für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften dieser Gesellschaft strafrechtlich Verantwortlicher zu verantworten, dass am 25.09.2019 im über die terrestrische Multiplexplattform "MUX C – Wien" verbreiteten Fernsehprogramm "W24"
1. von ca. 18:55:30 Uhr bis ca. 19:00:32 Uhr Werbung für Erste-Hilfe-Kurse des Wiener Roten Kreuzes ausgestrahlt wurde, die nicht an ihrem Anfang und Ende durch optische, akustische oder räumliche Mittel eindeutig von anderen Sendungs- und Programmteilen getrennt war, sowie
2. von ca. 19:02:37 Uhr bis ca. 20:31:43 Uhr eine Sendung zur politischen Information ausgestrahlt wurde, die finanziell von "Younion _ Die Daseinsgewerkschaft" unterstützt war.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“