Die KommAustria hat auf Antrag der Klassik Radio Austria GmbH gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 Z 1 und Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2003 die mit Bescheid der KommAustria vom 22.03.2016, KOA 1.414/16-003, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 27.12.2018, KOA 1.414/18-007, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „SALZBURG 5 (Nonntal) 99,8 MHz“ dahingehend geändert, dass die beantragte Standortänderung nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes bewilligt wird.
Der Name der Übertragungskapazität lautet nunmehr „SALZBURG 10 (Liefering) 99,8 MHz“.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"
Beschwerde gegen den ORF
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6A" und "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6C"