Die KommAustria hat den am 07.10.2021 von A erhobenen Einspruch gegen die Strafverfügung der KommAustria vom 17.05.2021, KOA 1.960/21-107, wegen Verspätung zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.