Die KommAustria hat der ORS comm GmbH & Co KG gemäß § 25 Abs. 1 in Verbindung mit § 23 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G sowie der Verordnung der KommAustria zur näheren Festlegung der Auswahlgrundsätze für die Erteilung von bundesweiten terrestrischen Multiplex-Zulassungen für digitales Fernsehen 2022 vom 15.06.2022, KOA 4.000/22-006, die Zulassung zum Betrieb der bundesweiten terrestrischen Multiplex-Plattform für digitales terrestrisches Fernsehen „MUX F“ erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“