Die KommAustria hat dem Österreichischen Rundfunk gemäß §§ 12 Abs. 3 Z 1 und 10 Abs. 1 Z 1 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 TKG 2021 iVm § 3 Abs. 1 Z 1 ORF-G, die in den technischen Anlageblättern beschriebenen Ükap „KLOECH 105,1 MHz“ und „KLOECH 106,2 MHz“ zur Gewährleistung der Versorgung mit dem bundeslandweit verbreiteten Hörfunkprogramm „Radio Steiermark“ und dem österreichweit verbreiteten Hörfunkprogramm „Ö3“ für die Dauer von zehn Jahren zugeordnet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“