Die KommAustria hat der DORF TV GmbH gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „dorf tv“ über die der ORS comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 09.11.2018, KOA 4.215/18-007, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk „MUX C – Großraum Linz“ für die Dauer von zehn Jahren ab 01.04.2020 erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Zulassung „MUX II – Wien“
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes