Die KommAustria hat aufgrund der am 09.09.2021 bei der KommAustria eingelangten Anzeige von A betreffend den YouTube-Kanal „Krotex“, abrufbar unter der Internetadresse https://www.youtube.com/c/Krotexamv, gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G festgestellt, dass es sich derzeit dabei um keinen audiovisuellen Dienst auf Abruf handelt und die Anzeige deshalb gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.