Die KommAustria hat auf Antrag der Österreichische Rundfunksender GmbH & Co KG gemäß § 22 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 AMD-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 TKG 2021 die nachstehend angeführte Übertragungskapazität und gemäß § 28 Abs. 1 iVm § 34 Abs. 2 und 5 TKG 2021 die gleichlautende Funkanlage, die durch das diesem Bescheid beigelegte und einen Bestandteil des Spruches bildende technische Anlageblatt beschrieben ist, zur Verbreitung von Rundfunk (Programme und Zusatzdienste über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“ gemäß dem Bescheid der KommAustria vom 17.06.2021, KOA 4.310/21-011) bewilligt:
„WIEN 8 (Liesing) 634 MHz bis 650 MHz“
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Änderung des Bescheids betreffend die Marktdefinition und Marktanalyse für den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Beschwerde gegen den ORF