Die KommAustria hat Robin Schmutzer gemäß § 3 Abs. 2, Abs. 5 Z 1 und Abs. 6 PrR-G iVm mit § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 für den Zeitraum vom 11.10.2022 bis zum 08.11.2022 eine Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung „Traismaurer Schätze“ erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Der Bescheid wurde in (Teil-) anonymisierter Fassung veröffentlicht.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes