Die KommAustria hat die Anzeige von A betreffend den unter der Internetadresse „https://www.youtube.com/user/Hollyman82“ abrufbaren YouTube-Kanal und den unter der Internetadresse „https://www.twitch.tv/hollyman82“ abrufbaren Twitch-Kanal gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 iVm § 2 Z 3 und 4 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.