• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Sonstiges
  • Datum
    24.03.2022
  • Unterkategorie
    Sonstiges
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 1.950/22-047

Zurückweisung einer Anzeige betreffend audiovisueller Mediendienste auf Abruf

Die KommAustria hat die Anzeige von A betreffend den unter der Internetadresse „https://www.youtube.com/user/Hollyman82“ abrufbaren YouTube-Kanal und den unter der Internetadresse „https://www.twitch.tv/hollyman82“ abrufbaren Twitch-Kanal gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 iVm § 2 Z 3 und 4 AMD-G zurückgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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