Die KommAustria hat aufgrund der Anzeige der FASHION TV Programmgesellschaft mbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 13.06.2012, KOA 2.135/12-011, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 26.03.2014, KOA 2.150/14-006, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des Satellitenfernsehprogramms „Fashion TV“ gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G den Wechsel des zur Programmverbreitung genutzten Satelliten auf EUTELSAT Hot Bird 13C, 13° Ost, Polarisation horizontal, Transponder 133, Frequenz 11.179 MHz (SD) bzw. EUTELSAT 16A, 16° Ost, Polarisation horizontal, Transponder TP C03, Frequenz 11.262 MHz (HD) für die Dauer der aufrechten Zulassung genehmigt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“