Die KommAustria hat die am 16.06.2021 eingelangte Anzeige von A betreffend den OnlyFans-Kanal „isabellamour“, abrufbar unter der URL https://onlyfans.com/isabellamour, gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.