Der Beschuldigte hat es von jedenfalls 01.12.2020 bis 31.01.2022 unterlassen, die Tätigkeit als Anbieter des unter der Internetadresse https://www.youtube.com/channel/UCqQKX1fGUnsX1KGJzUJnuhA bereitgestellten audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf „Polsen kocht pannonisch s’Beste“ gemäß § 9 Abs. 1 AMD-G spätestens zwei Monate nach Aufnahme der Tätigkeit der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) anzuzeigen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen „BREGENZ 1 (Pfänder) Block 11B"