Die KommAustria hat über Anzeige der Bezirks TV Vöcklabruck GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 31.10.2013, KOA 2.135/13-011, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 09.10.2018, KOA 2.150/18-023, erteilten Zulassung des Satellitenfernsehprogramms „TV1“ (zuvor „BTV“) über den Satelliten ASTRA digital 19,2° Ost, Polarisation horizontal, Transponder 115, Frequenz 12,663 GHz, gemäß § 6 Abs. 1 und 3AMD-G die Änderung des Programms dahingehend genehmigt, dass das Programm der Bezirks TV Vöcklabruck GmbH ab 01.01.2021 täglich von 08:30 bis 13:00 Uhr, 13:30 bis 18:00 Uhr, 18:30 bis 23:00 Uhr und 23:30 bis 08:00 Uhr gesendet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen „BREGENZ 1 (Pfänder) Block 11B"