Die KommAustria hat über Anzeige der Bezirks TV Vöcklabruck GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 31.10.2013, KOA 2.135/13-011, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 09.10.2018, KOA 2.150/18-023, erteilten Zulassung des Satellitenfernsehprogramms „TV1“ (zuvor „BTV“) über den Satelliten ASTRA digital 19,2° Ost, Polarisation horizontal, Transponder 115, Frequenz 12,663 GHz, gemäß § 6 Abs. 1 und 3AMD-G die Änderung des Programms dahingehend genehmigt, dass das Programm der Bezirks TV Vöcklabruck GmbH ab 01.01.2021 täglich von 08:30 bis 13:00 Uhr, 13:30 bis 18:00 Uhr, 18:30 bis 23:00 Uhr und 23:30 bis 08:00 Uhr gesendet wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“