Die KommAustria hat den Antrag gemäß § 17 Abs. 1 iVm § 8 AVG abgewiesen. Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben. Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
KOA 11.260-22-011.pdf
Beschwerde gegen den ORF
Verletzung von Werbebestimmungen
Zurückweisung einer Anzeige betreffend einen audiovisuellen Mediendienst auf Abruf