Die KommAustria hat den Antrag gemäß § 17 Abs. 1 iVm § 8 AVG abgewiesen. Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben. Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
KOA 11.260-22-011.pdf
Strafverfügung wegen Nichtaktualisierung
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Zurückweisung einer Anzeige
Beschwerde gegen den ORF