Die KommAustria hat der Entspannungsfunk Gesellschaft mbH gemäß § 3 Abs. 2, Abs. 5 Z 1 und Abs. 6 PrR-G iVm mit § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 für den Zeitraum vom 22.04.2022 bis zum 29.05.2022 eine Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung „wean hean - Das Wienerliedfestival 2022“ erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.