• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    28.05.2019
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    Verein Freies Radio B 138
  • GZ
    KOA 1.381/19-006

Fernmelderechtliche Änderung betreffend die Übertragungskapazität "MOLLN (Silo) 107,9 MHz"

Die KommAustria hat dem Verein Freies Radio B 138 gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 Z 1 und Z 3 sowie Abs. 5 TKG die mit Bescheid der KommAustria vom 19.12.2012, KOA 1.381/12-001, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 11.10.2018, KOA 1.381/18-016, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „MOLLN (Silo) 107,9 MHz“ dahingehend geändert, dass die beantragte Standortänderung nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes (Beilage 1) bewilligt wird. Der Name der Funkanlage lautet nunmehr „LEONSTEIN (Feuerwehr) 107,9 MHz“. Das beiliegende technische Anlageblatt bildet einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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