Die KommAustria hat dem Verein Freies Radio B 138 gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 Z 1 und Z 3 sowie Abs. 5 TKG die mit Bescheid der KommAustria vom 19.12.2012, KOA 1.381/12-001, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 11.10.2018, KOA 1.381/18-016, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „MOLLN (Silo) 107,9 MHz“ dahingehend geändert, dass die beantragte Standortänderung nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes (Beilage 1) bewilligt wird. Der Name der Funkanlage lautet nunmehr „LEONSTEIN (Feuerwehr) 107,9 MHz“. Das beiliegende technische Anlageblatt bildet einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"
Beschwerde gegen den ORF
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6A" und "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6C"