Die KommAustria hat über Anzeige der SAT.1 Privatrundfunk und Programmgesellschaft mbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 30.06.2015, KOA 2.135/15-004, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des Fensterprogramms „Sat.1 Österreich“ über den Satelliten ASTRA 19,2° Ost, Transponder 1.082, Frequenz 12.051 MHz, Polarisation vertikal, das darüber hinaus über den Satelliten ASTRA 19,2° Ost, Transponder 1.031, Frequenz 11.671 MHz, Polarisation horizontal und in HD über die der Österreichische Rundfunksender GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 28.03.2013, KOA 4.470/13-002, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk „MUX F“ verbreitet wird, gemäß § 6 Abs. 1 und 3 AMD-G die Änderung des Fensterprogramms „Sat.1 Österreich“ genehmigt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“