Die KommAustria hat aufgrund der Anzeige der FASHION TV Programmgesellschaft mbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 13.06.2012, KOA 2.135/12-011, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 22.09.2021, KOA 2.155/21-005, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des Satellitenfernsehprogramms „Fashion TV“ gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G den Wechsel des zur Programmverbreitung genutzten Satelliten auf EUTELSAT Hot Bird 13E, 13° Ost, Polarisation vertikal, Transponder 84, Frequenz 12.379,60 MHz für SD, HD und UHD-Verbreitung für die Dauer der aufrechten Zulassung beginnend mit 01.05.2022 genehmigt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes