Die KommAustria hat aufgrund der Anzeige der FASHION TV Programmgesellschaft mbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 13.06.2012, KOA 2.135/12-011, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 22.09.2021, KOA 2.155/21-005, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des Satellitenfernsehprogramms „Fashion TV“ gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G den Wechsel des zur Programmverbreitung genutzten Satelliten auf EUTELSAT Hot Bird 13E, 13° Ost, Polarisation vertikal, Transponder 84, Frequenz 12.379,60 MHz für SD, HD und UHD-Verbreitung für die Dauer der aufrechten Zulassung beginnend mit 01.05.2022 genehmigt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen „BREGENZ 1 (Pfänder) Block 11B"