Die KommAustria hat aufgrund der Anzeige der Melodie Express GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 14.08.2012, KOA 2.135/12-018, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 23.04.2018, KOA 2.150/18-004, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des Satellitenfernsehprogramms „Melodie TV“ über den Satelliten ASTRA 1 KR, 19,2° Ost, Transponder 1.003, Frequenz 11.244 MHz gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G den Wechsel des zur Programmverbreitung genutzten Satelliten auf ASTRA 1KR 19,2° Ost, Transponder: 1.005, Frequenz: 11.273 MHz für die Dauer der aufrechten Zulassung genehmigt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen „BREGENZ 1 (Pfänder) Block 11B"