Die KommAustria hat der Radio Arabella GmbH gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 PrR G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 die in den Beilagen 1 und 2 beschriebenen Übertragungskapazitäten „GFOEHL (Silo) 94,9 MHz“ und „HORN 3 (Steindlberg) 103,0 MHz“ zur Erweiterung des mit Bescheid der KommAustria vom 23.05.2018, KOA 1.022/18-001, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 26.06.2018, KOA 1.022/18-006, zugeteilten Versorgungsgebietes „Wien und Teile Niederösterreichs“ zugeordnet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"
Beschwerde gegen den ORF