Die KommAustria hat der Radio Arabella GmbH gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 PrR G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 die in den Beilagen 1 und 2 beschriebenen Übertragungskapazitäten „GFOEHL (Silo) 94,9 MHz“ und „HORN 3 (Steindlberg) 103,0 MHz“ zur Erweiterung des mit Bescheid der KommAustria vom 23.05.2018, KOA 1.022/18-001, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 26.06.2018, KOA 1.022/18-006, zugeteilten Versorgungsgebietes „Wien und Teile Niederösterreichs“ zugeordnet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“