Die KommAustria hat dem Antrag der Welle 1 Graz Der Rocksender GmbH (nunmehr: Radio Zwei Privatradio GmbH) auf Genehmigung einer grundlegenden Änderung des Programmcharakters des mit Bescheid der KommAustria vom 09.04.2020, KOA 1.472/20-005, genehmigten Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Graz (104,6 MHz)“ gemäß § 28a Abs. 3 iVm Abs. 1 PrR-G stattgegeben.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“