Die KommAustria hat dem Antrag der Welle 1 Graz Der Rocksender GmbH (nunmehr: Radio Zwei Privatradio GmbH) auf Genehmigung einer grundlegenden Änderung des Programmcharakters des mit Bescheid der KommAustria vom 09.04.2020, KOA 1.472/20-005, genehmigten Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Graz (104,6 MHz)“ gemäß § 28a Abs. 3 iVm Abs. 1 PrR-G stattgegeben.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.