Die KommAustria hat dem Antrag der Welle 1 Graz Der Rocksender GmbH (nunmehr: Radio Zwei Privatradio GmbH) auf Genehmigung einer grundlegenden Änderung des Programmcharakters des mit Bescheid der KommAustria vom 09.04.2020, KOA 1.472/20-005, genehmigten Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Graz (104,6 MHz)“ gemäß § 28a Abs. 3 iVm Abs. 1 PrR-G stattgegeben.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen „BREGENZ 1 (Pfänder) Block 11B"