• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    18.04.2023
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    Radio Eins Privatradio GmbH
  • GZ
    KOA 1.021/23-004

Standortverlegung sowie Änderung technischer Parameter betreffend Funkanlage „NEUNKIRCHEN (EVN Kraftwerk) 98,2 MHz“

Die KommAustria hat auf Antrag der Radio Eins Privatradio GmbH gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 zweiter Fall iVm § 41 Abs. 1 Z 1 und 3 sowie Abs. 5 TKG 2021 die mit Bescheid der KommAustria vom 09.12.2021, KOA 1.021/21-015, berichtigt mit dem Bescheid der KommAustria vom 21.12.2021, KOA 1.021/21-017, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „NEUNKIRCHEN (EVN Kraftwerk) 98,2 MHz“ dahingehend geändert, dass die beantragte Standortverlegung und Änderung der technischen Parameter nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes (Beilage 1) bewilligt wird.
Der Name der Übertragungskapazität lautet nunmehr „TERNITZ (Gfiederwarte) 98,2 MHz“ und wird im beiliegenden technischen Anlageblatt, welches einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides bildet, näher umschrieben.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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