• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Medientransparenz
  • Datum
    15.07.2019
  • Unterkategorie
    Verwaltungsstrafverfahren
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 13.500/19-040

Straferkenntnis wegen unterlassener Bekanntgabe nach dem MedKF-TG

Die Beschuldigte hat als Vorsitzende der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der Pädagogischen Hochschule Steiermark und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen hin für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften strafrechtlich Verantwortliche zu verantworten, dass die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der Pädagogischen Hochschule Steiermark in 8010 Graz, Hasnerplatz 12, innerhalb des Zeitraums von 01.07.2018 bis 15.07.2018 sowie in der mit Schreiben vom 23.07.2018, KOA 13.250/18-004, gesetzten Nachfrist von vier Wochen, d.i. im Zeitraum von 27.07.2018 bis 24.08.2018, Bekanntgaben gemäß §§ 2 und 4 MedKF-TG an die KommAustria über die unter www.rtr.at („eRTR/Anmeldung“) abrufbare Webschnittstelle unterlassen hat.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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