Die KommAustria hat der Beschwerde gegen den am 18.10.2018 im Fernsehprogramm ORF 2 im Rahmen der Sendung „ECO“ ausgestrahlten sowie vom 18.10.2018 bis zum 25.10.2018 unter http://tvthek.orf.at abrufbar gehaltenen Beitrag mit dem Titel „Die liebe Familie – wie Firmenübergaben ohne Streit gelingen“ gemäß den §§ 35, 36 Abs. 1 Z 1 lit. a und § 37 ORF-G Folge gegeben und festgestellt, dass der ORF die Bestimmungen des § 4 Abs. 5 Z 1 und Z 3 iVm § 10 Abs. 5 und 7 ORF-G dadurch verletzt hat, dass er über eine angeblich gescheiterte Firmenübergabe in der Familie D berichtete und aus dem Zusammenhang gerissene Passagen eines Interviews aus dem Jahr 2011 verwendete, ohne dass den Beschwerdeführern Gelegenheit gegeben wurde, sich dazu zu äußern.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“