Die KommAustria hat Manfred Siegl gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „Oberland TV“ über die der Digitale Video Broadcast – Tiroler Oberland (DVB-T) GmbH mit Bescheid der KommAustria vom 09.11.2018, KOA 4.226/18-005, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk („MUX C – Tiroler Oberland“) für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Rechtsverletzung wegen Nichtvorlage von Aufzeichnungen