• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Datum
    27.08.2019
  • Unterkategorie
    Änderung der Eigentumsverhältnisse
  • Partei(en)
    4M Digital Media OG
  • GZ
    KOA 4.425/19-007

Anzeige einer geplanten Eigentumsänderung nach § 10 Abs. 8 AMD-G

Die KommAustria hat aufgrund der Anzeige der 4M Digital Media OG vom 05.07.2019 gemäß § 10 Abs. 8 AMD-G festgestellt, dass auch nach Abtretung der Anteile von Mag. Marco Schwaiger und Dipl.-Ing. Mario Schwaiger an der 4M Digital Media OG an die RE1 Digital Media GmbH weiterhin den Bestimmungen des § 4 Abs. 3 sowie der §§ 10 und 11 AMD-G entsprochen wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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