Der Beschuldigte hat es von jedenfalls 22.05.2019 bis 05.08.2019 unterlassen, die Tätigkeit als Anbieter des unter den Internetadressen https://www.sport-tv.news und https://www.youtube.com/channel/UC-J9Pgx-Tb_IcWkoWuwzBgg bereitgestellten audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf gemäß § 9 Abs. 1 AMD-G spätestens zwei Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit der KommAustria anzuzeigen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen „BREGENZ 1 (Pfänder) Block 11B"