Die KommAustria hat dem Verein „Mehrsprachiges Offenes Radio MORA“ gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den §§ 5 und 13 Abs. 1 Z 3 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft dieses Bescheides die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Oberpullendorf und Umgebung“ erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.