Die Beschwerde der wahlwerbenden Partei VISION ÖSTERREICH – LANDESPARTEI KÄRNTEN und des Mag. Alexander Todor-Kostic, LL.M. in Bezug auf die Vorwahlberichterstattung des ORF zur Kärntner Landtagswahl 2023 wird gemäß §§ 35, 36 Abs. 1 Z 1 lit. a und § 37 Abs. 1 ORF-G
1. soweit Rechtsverletzungen des ORF am 20.02.2023 behauptet werden gemäß § 36 Abs. 3 erster Satz ORF-G als verspätet zurückgewiesen;
2. im Übrigen wird die Beschwerde gemäß § 4 Abs. 5 sowie § 10 Abs. 5 und 6 ORF-G als unbegründet abgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“