Die KommAustria hat dem Österreichischen Rundfunk gemäß §§ 74 Abs. 1, 81 Abs. 2a und 5 iVm § 54 Abs. 3 Z 1 TKG 2003 iVm § 10 Abs. 1 Z 1 PrR-G die im beiliegenden technischen Anlageblatt beschriebene Übertragungskapazität „GREIN 101,5 MHz“ zugeordnet sowie die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der beschriebenen Funkanlage, jeweils für die Dauer von zehn Jahren ab 16.06.2021, erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.