Die KommAustria hat der Radio Austria GmbH gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 81 Abs. 2a und § 83 Abs. 1 TKG 2003 für den Zeitraum von 22.06.2020 bis 25.06.2020 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „EISENSTADT 2 (Föllig Mobilfunkmast) 102,5 MHz“ nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblatts zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes