Die KommAustria hat der RSA Radio GmbH & Co. KG gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 81 Abs. 2a und 5 sowie § 83 TKG 2003 bis 30.06.2025 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in dem technischen Anlageblatt beschriebenen Funkanlage zur Veranstaltung von Hörfunk erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.