Die KommAustria hat der RSA Radio GmbH & Co. KG gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 81 Abs. 2a und 5 sowie § 83 TKG 2003 bis 30.06.2025 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in dem technischen Anlageblatt beschriebenen Funkanlage zur Veranstaltung von Hörfunk erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes