Die KommAustria hat die am 29.03.2019 eingelangte und am 20.06.2019 ergänzte Anzeige von A betreffend den unter https://www.twitch.tv/quis_der_barde bereitgestellten Twitch-Kanal „Quis_der_Barde“ sowie den unter https://www.youtube.com/channel/UCqf5YYX6FJ5Q7sQbMnexdnQ bereitgestellten YouTube-Kanal „Quis ut Deus“ gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen „BREGENZ 1 (Pfänder) Block 11B"