Die KommAustria hat die am 29.03.2019 eingelangte und am 20.06.2019 ergänzte Anzeige von A betreffend den unter https://www.twitch.tv/quis_der_barde bereitgestellten Twitch-Kanal „Quis_der_Barde“ sowie den unter https://www.youtube.com/channel/UCqf5YYX6FJ5Q7sQbMnexdnQ bereitgestellten YouTube-Kanal „Quis ut Deus“ gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.