• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Sonstiges
  • Datum
    21.04.2022
  • Unterkategorie
    Sonstiges
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 1.950/21-045

Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf

Die KommAustria hat die am 29.03.2019 eingelangte und am 20.06.2019 ergänzte Anzeige von A betreffend den unter https://www.twitch.tv/quis_der_barde bereitgestellten Twitch-Kanal „Quis_der_Barde“ sowie den unter https://www.youtube.com/channel/UCqf5YYX6FJ5Q7sQbMnexdnQ bereitgestellten YouTube-Kanal „Quis ut Deus“ gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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