Die KommAustria hat die am 29.03.2019 eingelangte und am 20.06.2019 ergänzte Anzeige von A betreffend den unter https://www.twitch.tv/quis_der_barde bereitgestellten Twitch-Kanal „Quis_der_Barde“ sowie den unter https://www.youtube.com/channel/UCqf5YYX6FJ5Q7sQbMnexdnQ bereitgestellten YouTube-Kanal „Quis ut Deus“ gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“