Die KommAustria hat die am 29.03.2019 eingelangte und am 20.06.2019 ergänzte Anzeige von A betreffend den unter https://www.twitch.tv/quis_der_barde bereitgestellten Twitch-Kanal „Quis_der_Barde“ sowie den unter https://www.youtube.com/channel/UCqf5YYX6FJ5Q7sQbMnexdnQ bereitgestellten YouTube-Kanal „Quis ut Deus“ gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Änderung des Bescheids betreffend die Marktdefinition und Marktanalyse für den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes