Die KommAustria hat die Anzeige von A vom 03.10.2023 betreffend den TikTok-Kanal „@luckygirl1505“ wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages gemäß § 13 Abs. 3 AVG zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.