Die KommAustria hat die Anzeige von A, vom 22.09.2022, betreffend den YouTube-Kanal „Avusturyali Gezgin“, abrufbar unter https://www.youtube.com/c/AvusturyaliGezgin, gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 iVm § 2 Z 3 und 4 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.